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18.11.2021 07:40 Alter: 2 yrs
Kategorie: Aktuelles

COVID 19 Richtlinien für Freizeitsportler ACHTUNG! derzeit 2 G

Derzeit 2 G wobei bei genesen die Krankheit nich länger als 6 Monate zurück liegen darf. Antikörpertest sowie PCR Test's werden lt. Verordnung nich anerkannt


COVID 19 Richtlinien für Freizeitsportler nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen

Um die Gefahr einer Ansteckung zu minimieren ist es notwendig, folgende Bestimmungen unbedingt einzuhalten und entsprechende Eigenverantwortung wahrzunehmen. Die meisten von uns gehören bereits zur Risiko-Gruppe 65+ und sind daher besonders schützenswert. Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb ist nur dann möglich, wenn diese Bestimmungen zur Kenntnis genommen und vom Mitglied unterschrieben wurden.

A)  Verhalten im Zweifelsfall:

1.      Sollten Verkühlungserscheinungen (Kopfschmerzen, Fieber, Husten, Schnupfen, starke Muskel- und Gliederschmerzen sowie ungewöhnlich hoher Blutdruck) auftreten, keinesfalls zum Training kommen. Die Ansteckungsgefahr ist, egal um welchen Infektionsstamm es sich handelt, generell zu groß. Hier ist sofort der Hausarzt zu kontaktieren.

2.      Sollte man unmittelbaren Kontakt mit einer erkrankten Person gehabt haben, ist eine Teilnahme am Training nur dann verantwortungsvoll, wenn die erkrankte Person einen negativen PCR-Test hat und man selbst keine Symptome aufweist.

3.      Sollten Verdachtsmomente auf COVID 19 bestehen, ist der Hausarzt sofort zu kontaktieren und bei Bedarf ein PCR-Test durchzuführen. Gleichzeitig ist Ing. Wolfgang Haider telefonisch unter 06601449534 bzw. per WhatsApp zu informieren, damit entsprechende Sicherungsmaßnahmen für alle anderen getroffen werden können.

4.      Bei einem positiven Testergebnis eines Kursteilnehmers entfällt automatisch das Training in der darauffolgenden Woche. Alle Mitglieder, die mit der infizierten Person Kontakt hatten, werden automatisch per WhatsApp, SMS oder E-Mail verständigt und gebeten, auf ihren Gesundheitszustand zu achten.

B)  Wie verhalte ich mich, um bei einer Trainingseinheit teilnehmen zu können:

1.      Alle Kontaktdaten jedes Einzelnen müssen zwecks Führung einer Anwesenheitsliste bekannt sein. Dazu besteht die Möglichkeiten, das Datenblatt auf der Homepage des SVR www.svg-reichenau.at ONLINEPLATTFORM  Datenblatt oder direkt https://www.svg-reichenau.at/Datenblatt.391.0.html auszufüllen.

2.      Die maximale Anzahl der Kursteilnehmer ist inkl. Vorturnerin auf jeweils aktuell geltende Personenanzahl (Bundesgesetzblatt) begrenzt. Es gibt keine Toleranz.

3.      Bei zu vielen Personen haben ordentliche Mitglieder gegenüber außerordentlichen Mitgliedern Vorrang.

4.      Die Hygieneregeln wie Desinfizieren der Hände beim Betreten der Turnhalle und die Abstandsregeln sind von allen unbedingt einzuhalten.

5.      Im Eingangsbereich, im Garderobenbereich und in der Turnhalle bis zum Bezahlen der Kursgebühr herrscht Maskenpflicht. Gleiches gilt beim Verlassen der Turnhalle.

6.    Um Ansammlungen zu vermeiden, ist sofort nach Bezahlen des Kursbeitrages ein entsprechender Platz mit einem entsprechenden Abstand zu anderen Personen einzunehmen.

7.   Der Mund-Nasen-Schutz darf erst abgenommen werden, wenn der entsprechende Platz in der Turnhalle eingenommen ist. Dieser soll während der Trainingszeit nicht verlassen werden.

8.    Damit die Abstände in der Halle gewährt werden können, entfällt das Federballspielen.

9.    Matten (Turnmatte, Yogamatte, Badetuch) sind mitzubringen, Matten der Schule dürfen nicht verwendet werden.

10.    Die Umkleidekabinen sind nur im absoluten Notfall zu nützen. Duschen ist nicht möglich.

11.   Die Abstandsregeln bei den Turnübungen sind einzuhalten. Den Anweisungen der Kursleiterin ist unbedingt Folge zu leisten.

12.   Bei Zuwiderhandeln kann die Kursleiterin die entsprechende(n) Person(en) der Halle verweisen, im Bedarfsfall auch das Training abrechen. Es erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.

Alle angeführten Punkte sind unbedingt einzuhalten, damit ein reibungsloser und relativ gefahrloser Trainingsbetrieb unter dem Motto „Schützt du mich, schütz ich dich“ abgehalten werden kann. Sollten Verschärfungen oder Lockerungen auf Grund der „Ampelregelung“ erfolgen, werden diese auf unserer Homepage veröffentlicht und alle Mitglieder per WhatsApp, SMS oder E-Mail verständigt. Die Teilnahme an den Trainingseinheiten erfolgt auf eigenes Risiko und Gefahr es können keine Regressansprüche an den vereine bzw. an dessen Organe gestellt werden.