Alle Infos zu COVID 19
Covid 19 Verordnungen Stadt Innsbruck 10.06.2021 Hallen, Sportplätze und Beach Volleyballa
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Covid 19 Verordnung der Stadt Innsbruck 17.05.2021
Covid 19 Verordnung - Neue Lockerungen seit 1.7.2020 in Kraft
Die nächste COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, ist mit heute 01.07.2020 in Kraft getreten. Es ist nun wieder jede Form des Sports ohne Mindestabstand möglich. Wenn es bei Sportarten bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt – das ist bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten der Fall – ist vom Verein oder vom Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten bzw. umzusetzen.
Nachstehend finden Sie folgende Informationen:
- Typische Fragen und Antworten rund um das Hochfahren des Sports inklusive eingearbeiteter Vorgaben der neuen Verordnung (Aktualisierung erfolgt kontinuierlich)
- Allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber
Ebenso sieht die Lockerungsverordnung vor, neben einem Präventionskonzeptes auch einen/eine COVID-19 Beauftragte zu bestellen.